Aktuelles
Präsentation zum Thema Mobbing der PV vom 07.10.2024
Einladung zur Personalversammlung am 07.10.2024 Tätigkeitsbericht
Nachteilsausgleich ab 01.02.2023 nun als Rundschreiben (Punkt 4.4) für die Personalstelle
Geltendmachung Inflationsausgleich während Elternzeit Info Elternzeit im Teilzeitmodell
Eintritt in den Ruhestand nach Anhebung der Altersgrenzen
Fachleiterinnen und Fachleiter für Deutsch und Mathematik an Grundschulen
Sonderseite zur Verbeamtung der SenBJF
Angebote und Informationen für die Beschäftigten in den Schulen der SenBJF
Einstellung, Umsetzung, Weiterbeschäftigung
Versetzung in Berlin / im Bezirk Lichtenberg
Versetzung in ein anderes Bundesland (Ländertausch)
Weiterbeschäftigung von Lehrkräften im Renten- und Pensionsalter
IT und Datenschutz / Sekretariat und Verwaltungsleitung
Schuldatenverordnung (SchuldatenV)
Digitale Lehr- und Lernmittelverordnung (DigLLV)
Vorlage zur Mitbestimmung einer schulischen IT – Maßnahme
Antrag Homeoffice /Telearbeitsplatz
Anmeldung am Berliner Schulportal notwendig:
Über uns
Der Personalrat für allgemeinbildende Schulen der Region Lichtenberg besteht aus Angestelltenvertreter*innen und Beamtenvertreter*innen.
Diese Zusammensetzung ergibt sich einerseits aus der Anzahl der Beschäftigten in der Region insgesamt und andererseits aus dem jeweiligen Anteil der beiden Beschäftigtengruppen.
Die Arbeit des Personalrats umfasst eine Vielzahl von Tätigkeiten:
Bei Einstellungen von Beschäftigten in der Region Lichtenberg begleitet der Personalrat zahlreiche Auswahlverfahren und nimmt sein Mitbestimmungsrecht verantwortungsvoll wahr. Zu den unbefristeten Einstellungen kommen zahlreiche befristete Einstellungen, sowie Einstellungen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung (PKB).
Außerdem werden auch alle Vertragsverlängerungen und Stundenaufstockungen in unseren wöchentlichen Sitzungen mitbestimmt.
Wir nehmen nicht nur an vielen Einstellungsgesprächen teil, sondern prüfen auch die sogenannten Laufzettel, die uns von den Schulen und der Dienststelle vorgelegt werden. Auch die Eingruppierungen werden von uns auf Richtigkeit und Berücksichtigung der förderlichen Zeiten (Tabelle) geprüft.
Durch unsere Prüfungen gelingt es uns immer wieder, die Verträge einzelner Kolleg*innen zu verbessern.
Die Erfassung und Auswertung von Unfallmeldungen, Mitteilungen zu Problemen der IT und beim Datenschutz sowie die Teilnahme des Personalrates an den Begehungen der Schulen unserer Region helfen, die Gefährdung für die Beschäftigten zu ermitteln, zu beurteilen und Maßnahmen abzuleiten. Maßnahmen zu ihrer Verringerung, Beseitigung oder Vermeidung werden quartalsweise im Arbeitsschutzausschuss (ASA) sowie dem Ausschuss Gesundheitsmanagement (AGM) mit Vertretern der Schulaufsicht, wechselnden Vertreter*innen des Bezirkes, des AMZ (Arbeitsmedizinisches Zentrum) der Charité sowie der Unfallkasse Berlin verhandelt und die Wirkung der Maßnahmen überprüft.
Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres mehr als 42 Tage arbeitsunfähig, muss ihnen ein Präventionsgespräch angeboten werden. Der Grundgedanke des BEM ist die gesundheitsförder-liche Unterstützung des Kollegen oder der Kollegin durch die Arbeitgeberin beziehungsweise den Dienstherrn bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz nach einer längeren Krankheit. Der Personalrat begleitet auf Ihren Wunsch diesen Prozess.
Die Personalvertretung bestimmt mit über die „Einführung neuer Arbeitsmethoden im Rahmen der Informations- und Kommunikationstechnik“ und die „Einführung betrieblicher Informations- und Kommunikationsnetze“.
Dies sind nur einige Tätigkeiten des Personalrats. In unseren Tätigkeitsberichten und den regelmäßig erscheinenden PR-Infos können Sie mehr erfahren.
Alle für Eine(n)
Zusammenarbeit mit der Frauenvertreterin und dem Schwerbehindertenvertreter
Der Personalrat arbeitet eng mit der Frauenvertreterin und dem Schwerbehindertenvertreter der Region Lichtenberg zusammen. Viele Vorgehensweisen stimmen wir miteinander ab. Alle Gespräche sind vertraulich. Wir empfehlen den Kolleginnen und Kollegen bei bestimmten Maßnahmen, sich auch durch die Frauenvertreterin oder Schwerbehindertenvertretung beraten zu lassen. Umgekehrt geben diese auch den Hinweis auf Beratung durch den Personalrat.
Die Frauenvertreterin ist nach dem Landesgleichstellungsgesetz § 17 an allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen zu beteiligen. Genaueres zu ihren Aufgabengebieten und Beteiligungsrechten erfahren Sie in unserem Bereich zur Frauenvertreterin. Dort finden Sie auch einen Link zum aktuellen Frauenförderplan der Region Lichtenberg.
Die Schwerbehindertenvertretung ist bei allen Maßnahmen, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören, angefangen von der Eingliederung in die Dienststelle bis zu Problemen am Arbeitsplatz. Sie berät und unterstützt Beschäftigte auch bei Anträgen auf Feststellung eines Grades der Behinderung oder beim Antrag Gleichstellung.