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NEWS  / PR-Info

Sonderseite der SENBJF zur Verbeamtung 

Am 9. Februar 2023 hat das Berliner Abgeordnetenhaus die notwendigen Regelungen für die Verbeamtung der Berliner Bestandslehrkräfte in zweiter Lesung beschlossen, so dass das Lehrkräfteverbeamtungsgesetz zeitnah in Kraft treten kann.

Auf dieser Grundlage können Bestandslehrkräfte bis zum 31. Dezember 2026 verbeamtet werden. Die Einstellung in ein Beamtenverhältnis erfolgt auf Antrag. Der Antrag kann ab dem 15. Februar 2023 im Rahmen eines Online-Verfahrens gestellt werden.

Orientierungshilfe zu den kranken- und beihilferechlichen Möglichkeiten bei der Verbeamtung

Info der Schwerbehindertenvertretung - Pro und Kontra Verbeamtung

Gesamtpersonalrat - ABC Verbeamtung 

Die Erklärung für den Nachteilsausgleich muss zwischen dem 18. und 30. September 2023 im Serviceportal des Landes Berlin abgegeben werden.

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Berliner Beratungsstelle Berufskrankheiten

(Präsentation von der Personalversammlung 2022)

Flyer Berliner Beratungsstelle Berufskrankheiten 

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Personalservice - Formulare / Merkblätter / Besoldungstabelle

Rechtsvorschriften der SenBJF