Schwerbehindertenvertreter

Zugang ist Rollstuhlgeeignet

Informationen zum Pflegezeitgesetz – PflegeZG

Inklusionsvereinbarung – nach § 166 des Sozialgesetzbuches IX für die bei SenBJF Beschäftigten an den Berliner Schulen

Verwaltungsvorschriften über die Inklusion von Menschen mit Behinderung in der Berliner Verwaltung (VV Inklusion behinderter Menschen)

Mitteilung über eine Schwerbehinderung

Landesamt für Gesundheit und Soziales