Das Entgelt der angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Berlin ist für die jeweiligen Berufsgruppen tarifvertraglich festgelegt. Die Höhe des Tabellenentgeltes wird durch die Eingruppierung und die Stufe bestimmt, wobei die Stufenzuordnung anhand Ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeiten innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes nach den tarifvertraglichen Regelungen festgestellt wird.
Als Beamtin oder Beamter des Landes Berlin erhalten Sie ein Grundgehalt, welches bei Vorliegen der Voraussetzungen um stellen- und familienbezogene Zulagen/Zuschläge ergänzt wird. Zudem wird eine nach Besoldungsgruppen gestaffelte jährliche Sonderzahlung gewährt. Das Grundgehalt wird entsprechend der individuellen Voraussetzungen und Laufbahnbefähigung der Bewerberinnen und Bewerber zunächst in der ersten Erfahrungsstufe der jeweiligen Besoldungsgruppe festgesetzt. Bringen Sie hauptberufliche Vorerfahrung oder Qualifikationen mit, die für das Land Berlin von Nutzen sind, kann auch eine Einstufung in einer höheren Erfahrungsstufe ermöglicht werden. Ihre Erfahrungsstufe und damit Ihr Grundgehalt steigt zudem mit der Dauer Ihres Dienstverhältnisses zum Land Berlin.
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